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…nicht immer teuer

Oft geht es, wie in allen wichtigen Dingen, auch unter Juristen nur um die richtige Information zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort: die ersten Weichenstellungen sind immer die entscheidenden, und daher auch der erste Kontakt mit der Beratung ihrer Wahl.

Ist man nämlich erst einmal in die falsche Richtung gegangen, kann man oft nicht mehr umkehren. Schwellenangst in juristischen Angelegenheiten ist daher mindestens ebenso fehl am Platz, wie in medizinischen: Vorbeugen ist immer besser als Heilen, denn sehr oft muss der Anwalt, die Anwältin gerade dann um vieles teurer werden, wenn man sie zu spät in Anspruch genommen hat.

Wenn die Anwaltskammer dazu vorschlägt, die erste Beratung unentgeltlich zu machen, halten wir das – bei aller Wertschätzung – nicht unbedingt für die geeignetste Maßnahme zur Vertrauensbildung. Zum Einen glauben wir nämlich, auch ohne solche Werbegeschenke im Wettbewerb bestehen zu können; Zum Anderen ist sehr oft schon eine sorgfältige Feststellung der Grundlagen für die Entscheidung darüber, ob überhaupt und wenn ja, welcher Auftrag erteilt werden soll, mit derart erheblichem Aufwand verbunden, dass es unverantwortlich wäre, dafür Unentgeltlichkeit zu versprechen.

Wir betrachten es nämlich geradezu als unsere verantwortungsvollste und vornehmste Aufgabe, auch darin zu beraten, ob Sie unserer Hilfe überhaupt bedürfen – und dem entsprechend als anspruchsvollstes Ziel, selbst die vom Mandanten beauftragte Vertretung dort abzulehnen, wo sie für ihn nur von Nachteil sein kann: es soll durchaus vorkommen, dass man den einen oder anderen Klienten auch vor sich selbst in Schutz nehmen muss.

Wer als Berater...

...darauf angewiesen ist, aus jeder Anfrage einen Fall für die eigene Kanzlei zu machen, wird nicht immer im Interesse des Klienten handeln können. Und wenn wir Sie umgekehrt wegschicken, ohne einen Akt anzulegen, tun wir dies niemals, weil wir Ihnen oder
Ihrem Anliegen nicht entsprechen wollen: oft ist der beste Ausweis für die Qualität eines Anwalts oder einer Anwältin, dass sie gewisse Vertretungsaufträge – im wohl verstandenen Interesse des Klienten – nicht annehmen.

Umso sicherer können Sie dafür umgekehrt sein, dass, wenn wir Handlungsbedarf sehen, dies nicht deswegen geschieht, weil wir an den eigenen Umsatz denken müssen. Für das eine, wie für das andere braucht es nämlich vor allem die wirtschaftliche Unabhängigkeit dessen, der Ihnen den richtigen Rat geben kann. Scheuen Sie sich daher in keinem Fall, uns zu kontaktieren, weil guter Rat nicht immer teuer sein muss.