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...in eine prosperierende Zukunft.

Das feste Fundament in der Vergangenheit ist der beste Garant für eine florierende Zukunft: Hinter der Faszination der in vollem Umfang zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das Internet, der virtuellen, nahezu unbeschränkten Speicherkapazitäten rechtlich relevanter Urkunden im anwaltlichen Archivium, der non-stop-Abfragemöglichkeiten externer Rechtsdatenbanken, der ständigen online-Verbindungen zu Firmenbuch und Grundbuch und der sonstigen, gleichsam grenzenlosen, Möglichkeiten der Suche im weltweiten Netz darf das wirklich Wesentliche nicht aus den Augen verloren werden:

Die eigentlich entscheidende anwaltliche Leistung wird immer eine persönlich-individuelle bleiben, in der nicht nur Wissen und Intelligenz, sondern vor allem die Fähigkeit, in einer rechtlich immer komplizierter werdenden Welt des Wichtige vom Unwichtigen unterscheiden und richtige Prioritäten setzen zu können, die zentrale Rolle spielen.

Unsere Wahlsprüche „Qualität statt Quantität“, „Weniger ist mehr“ und „Klasse statt Masse“ bedeuten auch, dass gerade in einer Zeit der monumentalen Reizüberflutung und der exponenziellen Zunahme der Information auf der Welt (auch im juristischen Sektor) die anwaltliche Aufgabe von der Ansammlung von Wissen sich immer mehr verlagert hin zur methodischen Fähigkeit der Selektion des wirklich relevanten Wissen und des richtigen Umgangs damit.

Dies im Auge zu behalten gelingt immer besser, wenn man die historische Dimension des Rechtssystems als solchem, des Anwaltsberufs im Allgemeinen und die Entwicklung des eigenen Unternehmens im Besonderen über viele Jahrzehnte überblicken kann: Wie in einer Pyramidenstruktur verzweigt und verästelt sich im Laufe der Entwicklung des Rechts das juristische Wissen immer mehr in Details. Der bessere Anwalt wird immer der sein, der, in dieser Pyramide noch oben steigend, den Überblick bewahren und aus der Distanz für sei-nen Klienten den Zusammenhang herstellen kann.

Und doch wissen wir...

...seit Hans Kelsen und dessen Theorie vom Stufenbau der Rechtsordnung auch, dass man umgekehrt der Individualität des Menschen nur gerecht wird, wenn man die ganz einzigartige Besonderheit seines Falls nie aus den Augen verliert: weil die richtigen rechtlichen Schlüsse nur der zu ziehen imstande ist, der aus der Nähe die Unverwechselbarkeit des spezifischen Lebenszusammenhangs seines Klienten zu erkennen, analysieren und kommunizieren imstande ist.

Deshalb haben wir es nicht nur geschafft, das hundertjährige Jubiläum unserer Kanzlei zu feiern mit einem großen dreitägigen Fest im Jahr 2019, sondern mittlerweile auch ihr zweites Jahrhundert in Angriff zu nehmen.