Von uns Anwälten als Sachverständigen des Rechts erwartet man aber – zu Recht – nicht nur, die gesetzlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens umfassend zu beherrschen und sie auch unserem Berufsethos entsprechend einzusetzen, sondern darüber hinaus immer wieder besser, schneller und gescheiter zu sein als „die anderen“, weil wir, schon von unserer Vorbehaltsaufgabe her, auf Wettbewerb, ja Wettstreit angelegt sind.
Dass Konfliktbewältigung, Recht zu bekommen, wenn man recht hat, sich dabei aber nicht auf Rechthaberei und Besserwisserei zu Lasten des eigenen Klienten reduziert, ist die hohe Kunst der advokatorischen Rechtsberatung und -vertretung: Oft vergessen die Kollegen, dass es in der anwaltlichen Arbeit niemals um die eigene Profilierung und die Durchsetzung persönlicher Interessen des Rechtsanwalts gehen darf.
Vom ersten Gespräch...
...mit dem uns zukünftig Anvertrauten an braucht es daher eine auch rezeptive Grundhaltung, die sich bewusst ist, dass selbst rechtlich nichts zu gewinnen ist, wo nicht die relevanten Tatsachen und Sachverhalte penibelst erhoben werden. Und selbst aus erbittertsten Gegnern im Konflikt (etwa auch vor Gericht) ist mehr heraus zu bekommen, wenn man sich in Zurückhaltung übt, statt Überheblichkeit an den Tag zu legen, wie dies – nicht ganz unrichtig – uns Anwälten oft zum Vorwurf gemacht wird.
Und noch ein diskursives Paradoxon eröffnet sich im Innenverhältnis zum Klienten: Seit der Dialogphilosophie wissen wir, dass es in jeder Kommunikation immer des richtig ausgewogenen Verhältnisses zwischen Distanz und Nähe bedarf. Auch der Anwalt muss daher immer ganz nahe beim Klienten stehen, um seine wirkliche Probleme zu erkennen, gleichzeitig aber auch den größtmöglichen Abstand von der Sache wahren, um immer wieder neu richtig beurteilen zu können, ob sie auch wirklich durchsetzbar ist. Diesen Weg zwischen Scylla und Charybdis bemühen wir uns, für Sie zu finden.