02236/22378

...ihre kommunikativen Grundlagen

Von uns Anwälten als Sachverständigen des Rechts erwartet man aber – zu Recht – nicht nur, die gesetzlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens umfassend zu beherrschen und sie auch unserem Berufsethos entsprechend einzusetzen, sondern darüber hinaus immer wieder besser, schneller und gescheiter zu sein als „die anderen“, weil wir, schon von unserer Vorbehaltsaufgabe her, auf Wettbewerb, ja Wettstreit angelegt sind.

Dass Konfliktbewältigung, Recht zu bekommen, wenn man recht hat, sich dabei aber nicht auf Rechthaberei und Besserwisserei zu Lasten des eigenen Klienten reduziert, ist die hohe Kunst der advokatorischen Rechtsberatung und -vertretung: Oft vergessen die Kollegen, dass es in der anwaltlichen Arbeit niemals um die eigene Profilierung und die Durchsetzung persönlicher Interessen des Rechtsanwalts gehen darf.

Aber auch das andere Extrem darf nicht verabsolutiert werden: genau so wenig, wie der konsequent polarisierende, laute Polterer, hat der Typ des amikal verbindlichen, immer harmonisierend um Ausgleich bemühten Anwalts in allen Fällen recht, weil dem Gegenüber immer nach dem Mund zu reden, nicht notwendig zur Folge haben muss, dass man für die eigene Seite mehr erreicht.

Wir glauben, dass es einerseits der Fähigkeit des ständigen Wechsels zwischen diesen beiden Grundhaltungen bedarf und andererseits der jeweils richtigen Entscheidung für die eine oder andere: Voraussetzung dafür ist nach unserem Verständnis eine Fragehaltung (Heidegger hat ja die Frage die Frömmigkeit des Denkens genannt), die sich niemals im trügerischen Glauben wiegen darf, bereits alles zu wissen – wie es ja andererseits von uns als Rechtsanwälten (auch zu Recht) verlangt wird.

Vom ersten Gespräch...

...mit dem uns zukünftig Anvertrauten an braucht es daher eine auch rezeptive Grundhaltung, die sich bewusst ist, dass selbst rechtlich nichts zu gewinnen ist, wo nicht die relevanten Tatsachen und Sachverhalte penibelst erhoben werden. Und selbst aus erbittertsten Gegnern im Konflikt (etwa auch vor Gericht) ist mehr heraus zu bekommen, wenn man sich in Zurückhaltung übt, statt Überheblichkeit an den Tag zu legen, wie dies – nicht ganz unrichtig – uns Anwälten oft zum Vorwurf gemacht wird.

Und noch ein diskursives Paradoxon eröffnet sich im Innenverhältnis zum Klienten: Seit der Dialogphilosophie wissen wir, dass es in jeder Kommunikation immer des richtig ausgewogenen Verhältnisses zwischen Distanz und Nähe bedarf. Auch der Anwalt muss daher immer ganz nahe beim Klienten stehen, um seine wirkliche Probleme zu erkennen, gleichzeitig aber auch den größtmöglichen Abstand von der Sache wahren, um immer wieder neu richtig beurteilen zu können, ob sie auch wirklich durchsetzbar ist. Diesen Weg zwischen Scylla und Charybdis bemühen wir uns, für Sie zu finden.