02236/22378

Über den Tod hinaus...

Philosophisch gesehen ist es Teil der besonderen Qualität menschlichen Bewusstseins, dass es sich auch über ihre eigenen zeitlichen Grenzen hinaus begreifen kann – womit in juristischer Hinsicht ein weiteres unserer Spezialgebiete angesprochen ist: das Erbrecht.

Insbesondere etwa wer Immobilienvermögen hat – als das unvergänglichste, das es gibt – muss notwendiger Weise über den Tod hinaus denken, weil Häuser und Grundstücke meistens die Menschen überdauern, die sie besitzen; Wer sich durch Anschaffung von Realitäten langfristig bindet, hat meist nicht nur die eigenen egoistischen Interessen im Kopf.

Einerseits setzt hier nun der Gesetzgeber bestimmte Grenzen, die eine freie Verfügung über das eigene Vermögen über den Tod hinaus beschränken: weil Blut bekanntlich dicker ist als Wasser, soll zunächst die Familie nicht zur Gänze übergangen werden dürfen. Die Aufgabe des Rechtsberaters in diesem Zusammenhang ist es, einerseits die gesetzlichen Schranken klar und bewusst zu machen, und andererseits innerhalb ihres Rahmens (jenseits der Grenzen des gesetzlichen Erbrechts und der Pflichtteilsansprüche) die größtmögliche gewünschte Verfügungsfreiheit umzusetzen:

Schenkungen auf den Todesfall, Testamente zur Einsetzung anderer als der gesetzlichen Erben zur sogenannten Gesamtrechtsnachfolge und Legate mit Einzelvermächtnissen nicht nur formal richtig herzustellen, sondern auch inhaltlich plausibel und durchsetzbar zu machen, ist eine der Hauptaufgaben der Rechtsanwaltschaft, und nicht nur des Notariats.

Andererseits sind wir aber auch...

zur Vertretung im Verlassenschaftsverfahren legitimiert – insbesondere (aber nicht nur!) dort, wo auch nur die theoretische Möglichkeit widerstreitender Interessen unter verschiedenen Anspruchsberechtigten besteht: in umgekehrter Richtung etwa als die Erbenvertretung zur Wahrnehmung der Rechte derer, die nicht eingesetzt wurden und dennoch Ansprüche haben.

Jenseits der vom Gesetzgeber den Notaren zugewiesenen Zwangskompetenzen (über deren enge Grenzen selbst in der gebildeten Bevölkerung oft erstaunliche Unkenntnis besteht: auch im Nachlassverfahren hat der Gesetzgeber die uneingeschränkte Freiheit der Wahl des Vertreters normiert!) eröffnet sich ein weites Feld vielfältiger Beschäftigungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt: Die lange Geschichte unseres Unternehmens hat es zwingend mit sich gebracht, dass wir gelernt haben, für unsere Klienten auch über die engen Grenzen der Generationen hinaus zu denken.