Ein Jahrhunderte alter, europäischer Grundsatz des zivilrechtlichen Konflikts ist jener, dass der Verlierer alles zahlen muss – nicht nur das Honorar des eigenen Vertreters und die Kosten des Gerichts, sondern auch den Ersatz des Verfahrensaufwands der Gegenseite, unter anderem in Form von deren tariflichen Anwaltskosten: Wer ungerechtfertigt einen anderen in den Streit zieht, soll dafür (als eine Art Schadenersatz) auch dessen gesamten Aufwand ersetzen müssen.
Das unter diesen Voraussetzungen...
...vom Gesetzgeber über Jahrhunderte entwickelte, sehr detaillierte und wohl gerade deshalb auch nicht immer unkomplizierte System des Prozesskostenersatzes soll daher die angestrebte Gerechtigkeit des Preises in größtmöglichem Ausmaß garantieren, und die Kritik an der erschwerten Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des Tarifsystems der Rechtsanwälte ist auch tatsächlich nur zum Teil gerechtfertigt:
Dass sie keine Kostenvoranschläge erstellen und Honorarprognosen abgeben können, hängt im Regelfall genau damit zusammen, dass Gegner, Richter, Sachverständige im Verfahren immer unberechenbar und seine Dauer und sein Ausgang daher oft unvorhersehbar bleiben wird. Bisweilen zahlt ja der Schuldner schon auf Grund eines mit entsprechender Autorität ausgestatteten anwaltlichen Anspruchsschreibens – sehr oft braucht es allerdings ein Verfahren über lange Jahre, und ein Gegner, der mit allen Mitteln versucht, Zeit zu gewinnen und das Gericht auf falsche Fährten zu locken, soll dafür auch einen höheren Preis zahlen müssen.
Deshalb vertrauen wir auf dieses Jahrhunderte alte europäische System, das von dem nach wie vor richtigen Grundsatz ausgeht, dass Gleiches gleich, Ungleiches jedoch ungleich behandelt werden muss.