Von den Realitäten
Die Idee des Eigentums reicht zurück bis in die Anfänge rechtlichen Denkens überhaupt: es gibt Leute, die als Anfang allen Übels den Steinzeitmenschen identifizieren zu können glauben, der einen Zaun um seine Höhle gebaut hat.
Das Recht der Liegenschaften ist seit jeher unser Tätigkeitsschwerpunkt: Die Hausverwaltungsaktivität unserer Kanzlei (jetzt ausgegründet in die DDr. Fürst Realtreuhand Ges.mbH.) reicht zurück bis in die fünfziger Jahre, und auch in den Haus- und Grundbesitzervereinigungen üben unsere Anwälte bereits seit Jahrzehnten zentrale Funktionen aus: unser Geschäftsführer derzeit das des niederösterreichischen Präsidenten.
Am besten sind wir immer dort gewesen, wo es um Grundstücke, Häuser und Wohnungen geht; Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentum, Baurecht, Bauvertrags und Bauträgerrecht sind unsere Spezialitäten: Nicht nur aus nostalgischen Gründen bevorzugen wird dabei den Begriff der "Realität": ursprünglich vom lateinischen "res", die Sache, abgeleitet, signalisiert schon das Wort selbst, dass man es hier mit sinnlich präsenten und konkret fassbaren, „wirklichen“ Dingen zu tun hat und nicht nur mit rein fiktiven Konstruktionen, wie sonst oft unter Juristen.
Realitäten interessieren uns daher...
....in allen ihren Erscheinungsformen: Grundstücke als sol-che in ihren unterschiedlichen Widmungszusammenhängen sind von unserer Expertise ebenso umfasst, wie die Gebäude darauf: ob sie nun dem jeden Menschen eigenen grundlegenden Wohnbedürfnis dienen oder der reinen Geldanlage und Vermögenssicherung, die mit einem mehr oder weniger professionellen Verwertungsgedanken verbunden sein kann. Der Schrebergarten in der Vorstadt braucht genauso rechtliche Regelungen, wie das repräsentative Stadtpalais, Zinshäuser eröffnen ein eben solches Betätigungsfeld für Juristen wie das moderne Wohnungseigentum in großen Anlagen oder das Baurecht als dann offenbar doch mögliche Duplizierung von Liegenschaften.