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...weniger ist mehr

Wir wissen aber auch im Einzelfall jeder unserer Causen, dass das (qualitative) Ergebnis unserer Arbeit für den Klienten von viel entscheidenderer Bedeutung ist, als der (quantitative) Aufwand, der dafür getätigt wurde:

Ein verlorener Prozess etwa, als Extrembeispiel, kostet, wie man weiß, nicht nur das Honorar des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten, sondern auch den Ersatzanspruch des Gegners: Das österreichische Prozessrecht folgt, wie kaum ein anderes, dem Grundsatz „The Winner Takes it all“.

Aber nicht nur das „Alles oder Nichts“ im Konfliktfall macht deutlich, wie wichtig gute (nicht aufwändige!) Vertretung ist: Auch in den so genannten „außerstreitigen“ Angelegenheiten muss der Anwalt Ergebnisse für seinen Mandanten erzielen, die mehr wert sind oder ersparen, als sein Honorar ausmacht.

Und weil daher der Wert eines Rats des Rechtsanwalts immer höher sein muss als der Preis seiner Leistung, betrachten wir es als unsere verantwortungsvollste Aufgabe, auch darin zu beraten, ob Sie im konkreten Fall unserer Hilfestellung überhaupt bedürfen.

Was in Zeiten der Stundensatzverrechnung nämlich immer wieder verkannt wird: In den seltensten Fällen hängt der Wert der anwaltlichen Leistung ausschließlich von der dafür aufgewendeten Zeit ab. Neben der verrechneten Quantität der Beschäftigung ist oft viel maßgeblicher, ob sie genügt hat, eine gute Idee, eine kreative Leistung des Beraters zu entwickeln.

"Weniger ist mehr"

...bedeutet daher im anwaltlichen Kontext, dass die richtigen Weichenstellungen schon am Anfang einer Beratung und Vertretung oftmals viele Umwege ersparen helfen, und deshalb Anwaltskanzleien nicht nur nach ihren Stundensätzen vergleichbar sind.

Wer nämlich seine Leistung auf quantitative Kriterien reduzieren zu müssen glaubt, könnte möglicherweise selbst Zweifel haben an ihrer Qualität.